Ein Thema, das wir in diesem Podcast noch wenig besprochen haben, ist das Musikrecht. Dabei ist es extrem wichtig. Wenn ihr keine Ahnung habt und einen Vertrag unterschreibt, kann euch das schnell ein paar Jahre eures Lebens versauen. Im schlimmsten Fall kostet es euch eure Karriere und die Liebe zur Musik. Damit das nicht passiert, ist Ingrid Adjoa Yeboah zu Gast. Sie ist Anwältin für Urheber und Medienrecht und Gründerin der Kanzlei IY.Legal. Vor ihrer juristischen Tätigkeit hat sie im Artist-Management gearbeitet. Kennt also sowohl die juristische Seite, als auch die Bedürfnisse von Künstler:innen sehr gut. Im Interview klären wir die Fragen: Wann sollte ich als Künstler eine Kanzlei aufsuchen? Wie teuer ist eine Beratung? Kann ich einen Song samplen, wenn ich ihn selbst einspiele? und wie unterscheiden sich Bandübernahme-, Künstler-Exklusiv- und Vertriebsvertrag?
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Kapitel:
00:00 Start
03:34 Wann sollte ich als Künstler:in zur Anwältin?
04:58 Songrechte
06:35 Anwaltskosten
08:37 Vertragsarten
11:30 Prozentuale Beteiligung von Anwälten?
12:20 Wie viele Seiten hat ein Vertrag?
15:09 Management-Verträge und vermeidbare Fehler
16:37 Sittenwidrigkeit bei Verträgen
18:53 Urheberrecht, Nutzungsrecht, Leistungsschutzrecht übertragen
18:59 TuneCore-Promocode
21:47 Sampling-Rechte
27:46 Rechte bei Cover-Songs
Intro-Voice: Henrike Möller
Musik: Benethy
Interview & Produktion: Tobias Wilinski
Bild: Beatrice Linzmeier
Erwähnte Namen und Begriffe:
Stevie Wonder
Marvin Gaye
Donald Passman
Robin Thicke
Pharrell Williams
Moses Pelham
Kraftwerk
Bruno Mars
Ed Sheeran
Vanilla Ice
Queen
Musicpool Berlin
Rockcity
Vertragsarten
– Bandübernahmevertrag
– Künstler-Exklusivvertrag
– Vertriebsvertrag